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   OLG Schleswig, 31.03.2015 - 3 Wx 77/14   

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https://dejure.org/2015,10914
OLG Schleswig, 31.03.2015 - 3 Wx 77/14 (https://dejure.org/2015,10914)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 31.03.2015 - 3 Wx 77/14 (https://dejure.org/2015,10914)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 31. März 2015 - 3 Wx 77/14 (https://dejure.org/2015,10914)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 81 Abs. 1
    Maßstäbe für die Kostenverteilung im Erbscheinsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Maßstäbe für die Kostenverteilung im Erbscheinsverfahren

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Maßstab bei Kostenentscheidung im Erbscheinsverfahren

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Maßstab bei Kostenentscheidung im Erbscheinsverfahren

  • trappeplottek.de (Kurzinformation)

    Erbscheinsverfahren und Kosten

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2015, 1490
  • FGPrax 2015, 239
  • FamRZ 2016, 78
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 16.01.2002 - IV ZB 20/01

    Erbrecht - Wechselbezüglichkeit nach Wegfall des Schlußerben

    Auszug aus OLG Schleswig, 31.03.2015 - 3 Wx 77/14
    Die Wechselbezüglichkeit der Schlusserbenberufung der Beteiligten zu 1. und 2. hätte sich dann nur aus der zusätzlichen Anwendung des § 2270 Abs. 2 BGB ergeben können, doch ist eine kumulative Anwendung beider Auslegungsregelungen unzulässig (BGHZ 149, 363 ; Senat, SchlHA 2014, 197, 200; SchlHA 2011, 31).
  • BGH, 19.02.2014 - XII ZB 15/13

    Abstammungssache: Verfahrenskostentragung bei positiver Vaterschaftsfeststellung

    Auszug aus OLG Schleswig, 31.03.2015 - 3 Wx 77/14
    Dies gelte aber vornehmlich für echte Streitverfahren, in denen sich die Beteiligten als Gegner gegenüberstünden und daher eine gewisse Ähnlichkeit zu einem Zivilprozess bestünde (BGH, B. v. 19.2.2014 - XII ZB 15/13 - Rnrn. 15 f bei [...]).
  • OLG Düsseldorf, 04.04.2014 - 3 Wx 115/13

    Anforderung an die Feststellung der Testierfähigkeit

    Auszug aus OLG Schleswig, 31.03.2015 - 3 Wx 77/14
    Dabei komme in streitigen Nachlasssachen als Verfahren mit besonderem vermögensrechtlichem Schwerpunkt dem Maß des Obsiegens und Unterliegens besondere Bedeutung zu, es sei denn, der Standpunkt eines Beteiligten habe auf unverschuldeter Unkenntnis der tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse beruht (OLG Düsseldorf, B. v. 4.4.2014 - I-3 Wx 115/13 -, ErbR 2014, 391; B. v. 23.7.2013 - I-3 Wx 97/12 -, FGPrax 2014, 44, 45).
  • OLG Düsseldorf, 02.05.2012 - 3 Wx 68/12
    Auszug aus OLG Schleswig, 31.03.2015 - 3 Wx 77/14
    Ähnlich geht das OLG München davon aus, dass das vollständige Unterliegen nicht zwingend zu einer Kostenauferlegung führen müssen, das Maß des Antragserfolgs aber doch ein Billigkeitskriterium sein könne, neben dem weitere Kriterien wie die Verfahrensführung, das Vorbringen unwahrer Behauptungen u. a. zu berücksichtigen seien (OLG München, B. v. 30.04.2012 - 3 Wx 68/12 -, ZEV 2012, 661 ).
  • OLG Schleswig, 08.11.2010 - 3 Wx 123/10

    Kostenentscheidung nach Antragsrücknahme

    Auszug aus OLG Schleswig, 31.03.2015 - 3 Wx 77/14
    Nur das Hinzutreten weiterer Umstände, wie etwa eine offenkundig erkennbare Aussichtslosigkeit des Antrages, kann eine Kostenentscheidung zum Nachteil des unterliegenden Antragstellers rechtfertigen (Senat, Beschluss vom 8.11.2010 - 3 Wx 123/10 -, NJW-RR 2011, 575, 576; Senat, Beschluss vom 1.12.2014 - 3 Wx 33/14 -).
  • OLG München, 30.04.2012 - 31 Wx 68/12

    Kostenentscheidung im Erbscheinserteilungsverfahren: Kosten für ein

    Auszug aus OLG Schleswig, 31.03.2015 - 3 Wx 77/14
    Ähnlich geht das OLG München davon aus, dass das vollständige Unterliegen nicht zwingend zu einer Kostenauferlegung führen müssen, das Maß des Antragserfolgs aber doch ein Billigkeitskriterium sein könne, neben dem weitere Kriterien wie die Verfahrensführung, das Vorbringen unwahrer Behauptungen u. a. zu berücksichtigen seien (OLG München, B. v. 30.04.2012 - 3 Wx 68/12 -, ZEV 2012, 661 ).
  • OLG Düsseldorf, 23.07.2013 - 3 Wx 97/12
    Auszug aus OLG Schleswig, 31.03.2015 - 3 Wx 77/14
    Dabei komme in streitigen Nachlasssachen als Verfahren mit besonderem vermögensrechtlichem Schwerpunkt dem Maß des Obsiegens und Unterliegens besondere Bedeutung zu, es sei denn, der Standpunkt eines Beteiligten habe auf unverschuldeter Unkenntnis der tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse beruht (OLG Düsseldorf, B. v. 4.4.2014 - I-3 Wx 115/13 -, ErbR 2014, 391; B. v. 23.7.2013 - I-3 Wx 97/12 -, FGPrax 2014, 44, 45).
  • OLG Saarbrücken, 24.02.2016 - 5 W 44/15

    Kostenentscheidung im Erbscheinserteilungsverfahren: Berücksichtigung der

    Anders als in reinen Streitverfahren im Zivilprozess ist im Erbscheinsverfahren von Amts wegen der Erblasserwille oder die gesetzliche Erbfolge zu ermitteln (OLG Schleswig, Beschl. v. 31.3.2015 - 3 Wx 77/14).

    Zu berücksichtigen ist deshalb vor allem, ob der sich letztlich als falsch erweisende Rechtsstandpunkt eines Beteiligten auf einer unverschuldeten Unkenntnis der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse beruht (Senat, Beschl. v. 01.07.2015 - 5 W 42/15; OLG Schleswig, Beschl. v. 31.03.2015 - 3 Wx 77/14; OLG Düsseldorf, ErbR 2014, 391; OLG München, FamRZ 2012, 1895; OLG Schleswig, FamRZ 2013, 80).

  • OLG Bamberg, 10.01.2022 - 2 W 30/21

    Kostentragung im Erbscheinserteilungsverfahren bei Bestreiten der Urheberschaft

    Der gemäß § 61 Abs. 1 FamFG maßgebliche (vgl. BGH, Beschluss v. 25.09.2013, Az. XII ZB 464/12; vermögensrechtliche Streitigkeit, vgl. OLG Schleswig, Beschluss v. 31.03.2015, Az. 3 Wx 77/14; Bahrenfuss-Kräft, FamFG, 3. Aufl., § 61 Rn. 4) Beschwerdewert von 600, 00 EUR ist überschritten.
  • OLG Düsseldorf, 08.01.2019 - 3 Wx 34/16

    Erteilung eines Erbscheins

    Die dagegen gerichtete Beschwerde der Beteiligten zu 2 wies der Senat mit Beschluss vom 8 Juli 2014 (I-3 Wx 77/14, Bl. 2042) zurück.
  • OLG Stuttgart, 07.06.2019 - 8 W 131/19

    Teilbeschluss über die Kostentragung für ein Schriftgutachten im

    Bei Ausübung des Ermessens ist von dem Grundsatz auszugehen, dass im Bereich des FamFG - abweichend vom starren Erfolgsprinzip des § 91 ZPO - der Gesetzgeber bewusst davon abgesehen hat, das Obsiegen und Unterliegen zum alleinigen oder auch nur überwiegend maßgeblichen Kriterium für die Kostenverteilung zu machen und dass es statt dessen auf die konkreten Umstände des Einzelfalls ankommt (vgl. hierzu BGH Beschluss vom 19.02.2014 - XII ZB 15/13; OLG Schleswig Beschluss vom 31.03.2015 - 3 Wx 77/14 und Beschluss vom 17.08.2012 - 3 Wx 137/11; OLG Celle Beschluss vom 18.08.2011 - 10 UF 179/11).
  • OLG Nürnberg, 03.12.2015 - 1 W 2197/15

    Nachlassspaltung durch unterschiedlich zur Anwendung kommende Erbrechtsstatute

    Anderes gilt aber schon dann, wenn der Standpunkt eines Beteiligten auf unverschuldeter Unkenntnis der tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse beruht (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 31.03.2015,3 Wx 77/14, m. w. N.).
  • AG Rosenheim, 21.01.2019 - VI 1239/18

    Beauftragung eines Sachverständigen zur Frage der Testierfähigkeit

    Hieraus folgt, dass die Gerichtskosten unter den am Verfahren Beteiligten grundsätzlich aufzuteilen sein werden und von der Anordnung der Kostenerstattung abzusehen ist, sofern nicht Gründe dieser Art bzw. Gründe im Sinne von § 81 Abs. 2 FamFG dafür sprechen, einen Beteiligten einseitig zu belasten (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 31.03.2015, Az. 3 Wx 77/14.
  • OLG Düsseldorf, 11.09.2015 - 3 Wx 119/15

    Erbscheinverfahren - Überprüfung einer Kostenentscheidung

    An dieser Auffassung hält der Senat nach erneuter Überprüfung und der hiergegen vorgebrachten Bedenken (vgl. OLG Schleswig 31.03.2015 - 3 Wx 77/14 = BeckRS 2015, 10330) fest.
  • AG Hameln, 14.09.2021 - 19 VI 546/20

    Kostenverteilung Erbschein; Erbscheinsverfahren; Erstattung außergerichtlicher

    Hieraus folgt, dass von der Anordnung der Kostenerstattung abzusehen ist, sofern nicht Gründe dafür sprechen, einen Beteiligten einseitig zu belasten (ebenso OLG Schleswig, Beschluss vom 31.03.2015 - 3 Wx 77/14; OLG Rostock, Beschluss vom 08.01.2015 - 3 W 98/14, ZEV 2015, 305; KG, Beschluss vom 08.03.2012 - 1 W 561/11, ZEV 2012, 483; Bumiller in: Bumiller/Harders/Schwamb, FamFG, 12. Aufl. 2013, § 81 Rn. 12 m.w.N.).
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